Brandschutztüren in einem Treppenhaus mit Feststellanlage
Feuerschutzabschlüsse

Brandschutztüren, Tore & Feststellanlagen

Prüfung, Wartung, kleinere Instandsetzungen und klare Dokumentation aus einer Hand.

Brandschutztüren müssen im Ernstfall zuverlässig schließen

Brandschutztüren und Brandschutztore trennen Brandabschnitte und verhindern, dass Feuer und Rauch unkontrolliert weiterziehen. Damit sie im Notfall funktionieren, dürfen sie nicht blockiert, manipuliert oder durch Verschleiß beeinträchtigt sein.

Feststellanlagen machen den Alltag komfortabler: Türen können offen bleiben und schließen bei Rauchentwicklung oder Stromausfall automatisch. Genau deshalb müssen diese Anlagen regelmäßig geprüft und dokumentiert werden.

Brandschutztor als Feuerschutzabschluss an einer Halle

Prüfung von Türen, Toren & Feststellanlagen

Für Gewerbe, Industrie, Wohnanlagen und Einrichtungen mit Publikumsverkehr.

Brandschutztüren & Tore

Sicht- und Funktionskontrolle von Selbstschließung, Schließfolgeregelung, Beschlägen, Dichtungen und Freigängigkeit.

Feststellanlagen nach DIN 14677

Jährliche Prüfung, Auslösen der Anlage, Kontrolle von Rauchmeldern, Auslösevorrichtungen und Schließablauf.

Prüfprotokoll

Dokumentation der Prüfung, festgestellter Mängel und sinnvoller nächster Schritte für Ihre Unterlagen.

Prüfung mit Praxisblick

Funktion im Ernstfall

Schäden, Blockaden und Verschleiß werden früh erkannt.

Dokumentiert

Sie erhalten nachvollziehbare Prüfprotokolle und Hinweise zu Mängeln.

Regional erreichbar

Direkter Ansprechpartner aus Erbach, schnell vor Ort in BW und Bayern.

Kleine Mängel

Viele einfache Instandsetzungen lassen sich direkt mitdenken.

Kombinierbar

Ideal zusammen mit RWA, Feuerlöschern oder Brandschutzbegehungen.

Persönlich

Keine anonyme Abwicklung, sondern klare Kommunikation mit Daniel Engelhardt.

Objekte mit Brandabschnitten und hohem Nutzungsdruck

Industrie & Produktion

Tore, Schleusen, Flure und Hallen mit vielen Bewegungen im Alltag.

Bürogebäude

Treppenhäuser, Etagenabschlüsse und Türen mit Feststellanlagen.

Wohnanlagen

Keller, Tiefgaragen, Technikbereiche und gemeinsam genutzte Flure.

Pflegeeinrichtungen

Bereiche mit erhöhtem Schutzbedarf und organisatorisch sensiblen Abläufen.

Hotels & Gastronomie

Fluchtwege und Brandabschnitte bei wechselndem Publikumsverkehr.

Lager & Werkstätten

Tore und Türen, die im Betrieb stark beansprucht werden.

Brandschutztüren-Prüfung in Ulm und der Region

Mit Standort in Erbach bin ich schnell in Ulm, Neu-Ulm und dem Alb-Donau-Kreis vor Ort – ohne lange Wartezeiten.

In Ulm und der gesamten Region gibt es eine hohe Dichte an gewerblichen und öffentlichen Gebäuden, die mit Brandschutztüren und Feststellanlagen ausgestattet sind: Büro- und Verwaltungsgebäude, Industriehallen, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Hotels und Wohnanlagen. Viele dieser Abschlüsse werden täglich intensiv genutzt und sind dadurch einem erheblichen Verschleiß ausgesetzt.

Die Prüfpflicht für Brandschutztüren ergibt sich aus der Landesbauordnung Baden-Württemberg sowie den Anforderungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Für Feststellanlagen schreibt die DIN 14677 eine jährliche Prüfung durch eine Fachkraft vor. Fehlt diese Dokumentation, kann es im Schadensfall zu erheblichen Haftungsrisiken für Betreiber kommen.

OBS Engelhardt übernimmt die vollständige Prüfung und Dokumentation vor Ort in Ulm und Umgebung – für Einzelobjekte ebenso wie für Gebäudeportfolios von Hausverwaltungen oder Unternehmen mit mehreren Standorten in der Region.

Brandschutztür Ulm – Prüfung und Dokumentation nach DIN 14677

Häufige Mängel bei der Prüfung

  • Defekte oder fehlende Türschließer
  • Beschädigte Dichtungen (Rauch, Feuer)
  • Verklemmte oder blockierte Türflügel
  • Feststellanlage löst nicht zuverlässig aus
  • Fehlende oder veraltete Kennzeichnung
  • Keilunterlegung statt zugelassener Feststellanlage

Rechtliche Grundlagen

  • DIN 14677 – Wartung von Feststellanlagen
  • LBO BW – Feuerschutzabschlüsse und Betreiberpflichten
  • MVV TB – Technische Baubestimmungen
  • BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung
  • Herstellervorschriften für Türsysteme

Servicegebiet (Auswahl)

  • Ulm (Stadtgebiet, Gewerbegebiete)
  • Neu-Ulm, Senden, Weißenhorn
  • Ehingen (Donau), Munderkingen
  • Laupheim, Biberach an der Riß
  • Blaubeuren, Langenau, Alb-Donau-Kreis

Klarer Ablauf ohne Umwege

01

Anfrage

Sie nennen Anzahl, Objektart und ob Türen, Tore oder Feststellanlagen geprüft werden sollen.

02

Termin vor Ort

Die relevanten Abschlüsse und Anlagen werden systematisch kontrolliert.

03

Prüfung

Funktion, Zustand, Auslösung, Schließablauf und sichtbare Mängel werden geprüft.

04

Protokoll

Sie erhalten die Dokumentation und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise.

Fragen zu Brandschutztüren und Feststellanlagen

Wie oft müssen Brandschutztüren geprüft werden?

Brandschutztüren sollten regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Je nach Objekt und Nutzung können zusätzliche Betreiberkontrollen erforderlich sein.

Wie oft werden Feststellanlagen geprüft?

Feststellanlagen müssen regelmäßig geprüft und dokumentiert werden. In der Praxis ist die jährliche Prüfung ein zentraler Baustein der Betriebssicherheit.

Darf eine Brandschutztür offen stehen?

Nur mit einer zugelassenen Feststellanlage. Das Offenhalten mit Keilen, Gegenständen oder improvisierten Lösungen ist nicht zulässig.

Erhalte ich ein Prüfprotokoll?

Ja. Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Dokumentation für Ihre Unterlagen – mit Ergebnissen, festgestellten Mängeln und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Dieses Protokoll ist wichtig für Betreiberpflichten, Versicherungen und behördliche Nachweise.

Können Mängel direkt vor Ort behoben werden?

Viele einfache Mängel – etwa das Einstellen von Türschließern, der Austausch kleinerer Teile oder das Reinigen von Auslöseeinrichtungen – können direkt beim Prüftermin mitbedacht werden. Größere Instandsetzungen werden dokumentiert und mit dem Betreiber abgestimmt.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Schwerpunkt ist Ulm und der Alb-Donau-Kreis – von Erbach aus bin ich in Ulm, Neu-Ulm, Ehingen, Biberach, Laupheim, Blaubeuren, Memmingen, Ravensburg und dem gesamten Alb-Donau-Kreis schnell vor Ort. Das Einsatzgebiet umfasst ganz Baden-Württemberg und Bayern. Bei Bedarf auch bundesweit einsetzbar.

Prüfung von Brandschutztüren anfragen

Schreiben Sie kurz, welche Türen, Tore oder Feststellanlagen betroffen sind und wo sich das Objekt befindet.

Anfrage: Brandschutztüren & Feststellanlagen

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Ich melde mich so schnell wie möglich persönlich bei Ihnen.

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