Erstkontakt & Gespräch
Ich spreche unverbindlich mit Ihnen über den Betrieb, die Anforderungen und welche Leistung für Sie sinnvoll ist.
Als Werkfeuerwehrmann im Industrieumfeld bringe ich echte Einsatz- und Anlagenpraxis ein – dazu Beratung, Schulung, externe Brandschutzbeauftragung und Feuerlöscher-Service, persönlich aus einer Hand.
Echte Praxiserfahrung – kein reines Theoriewissen.
Direkter Kontakt ohne Umwege – persönlich und erreichbar.
Alles nach aktuellen Vorschriften – dokumentiert und nachvollziehbar.
Vom Einzelhandel bis zur Pflegeeinrichtung – individuell angepasst.
Von der Beratung bis zur Schulung – alles rund um Brandschutz und Erste Hilfe aus einer verlässlichen Hand.
Brandschutzbegehung, Feuerlöscherberatung und organisatorische Unterstützung im vorbeugenden Brandschutz.
Mehr erfahrenRegelmäßige Betreuung Ihres Unternehmens durch einen qualifizierten externen Brandschutzbeauftragten.
Mehr erfahrenPraxisnahe Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern – Theorie und praktische Übung vor Ort.
Mehr erfahrenRegelmäßige Brandschutzunterweisungen – rechtssicher, verständlich und individuell auf Ihren Betrieb abgestimmt.
Mehr erfahrenErstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen nach geltenden Normen und Vorgaben.
Mehr erfahrenVerkauf, Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern – inkl. Beratung zur richtigen Auswahl.
Mehr erfahrenBeratung, Auswahl, Einbau und Prüfung von Rauchmeldern für Gewerbe- und Unternehmensgebäude.
Mehr erfahrenErste-Hilfe-Schulungen für Führerschein, Unternehmen, Privatpersonen, Feuerwehren und weitere Zielgruppen – praxisnah und passend zu Ihrem Anlass.
Mehr erfahrenLebensrettendes Training für Teams und Einrichtungen – sicherer Umgang mit Reanimation und AED-Geräten.
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Viele Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen – aber nicht jedes Unternehmen kann oder will diese Aufgabe intern besetzen. Als externer Brandschutzbeauftragter übernehme ich diese Verantwortung zuverlässig und praxisnah.
Meine Erfahrung im Bereich Brandschutz und Rettungsdienst ist nicht aus dem Lehrbuch – sie stammt aus Jahren praktischer Arbeit in der Werkfeuerwehr und im Rettungsdienst. Diese Praxiskenntnis ist die Grundlage für alles, was ich heute für meine Kunden tue.
Transparenter Ablauf ohne Überraschungen – damit Sie von Anfang an wissen, was Sie erwartet.
Ich spreche unverbindlich mit Ihnen über den Betrieb, die Anforderungen und welche Leistung für Sie sinnvoll ist.
Ich verschaffe mir einen Überblick vor Ort und ermittle den tatsächlichen Bedarf – konkret und ohne Umwege.
Die vereinbarten Leistungen setze ich zuverlässig, dokumentiert und rechtssicher um.
Ich bleibe Ihr direkter Ansprechpartner – für Fragen, Folgebegehungen und aktuelle Anpassungen.
Von Erbach bis München – als regionaler Spezialist betreue ich Unternehmen, Einrichtungen und Betriebe in beiden Bundesländern persönlich vor Ort.
Hauptregion · Alb-Donau-Kreis · Oberschwaben · Bodensee
Schwaben · Oberbayern · Mittelfranken · Niederbayern
Ob ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben ist, hängt von der Branche, der Betriebsgröße und dem baulichen Brandschutzkonzept ab. Grundsätzlich wird ein Brandschutzbeauftragter empfohlen, wenn besondere Gefährdungen oder behördliche Auflagen vorliegen – etwa in Pflegeeinrichtungen, Produktionsbetrieben, Hotels oder Gebäuden mit erhöhtem Personenaufkommen. Ich berate Sie unverbindlich, ob und in welchem Umfang ein Brandschutzbeauftragter für Ihren Betrieb sinnvoll oder verpflichtend ist.
Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter eines Unternehmens, die eine
Grundausbildung im Brandschutz absolvieren und im Ernstfall erste Maßnahmen einleiten
(z. B. Feuerlöscher bedienen, Evakuierung unterstützen). Die Anzahl wird nach ASR A2.2
festgelegt – in der Regel 5 % der Belegschaft.
Der Brandschutzbeauftragte hat eine deutlich umfangreichere Ausbildung
und übernimmt die organisatorische Verantwortung für den gesamten betrieblichen
Brandschutz – Begehungen, Dokumentation, Schulungen, Behördenkommunikation.
Nach § 14 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen. Im Brandschutz gilt üblicherweise eine jährliche Unterweisung als Mindeststandard – bei besonderen Gefährdungen oder neuen Mitarbeitern auch häufiger. Die Unterweisungen müssen dokumentiert werden. Ich führe diese Unterweisungen direkt in Ihrem Betrieb durch – praxisnah, verständlich und rechtssicher dokumentiert.
Ja. Die Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern erfolgt direkt bei Ihnen vor Ort – kein Abtransport notwendig. Nach DIN 14406-4 müssen tragbare Feuerlöscher alle 2 Jahre durch eine Sachkundige Person geprüft werden. Ich übernehme die Prüfung, erstelle das Prüfprotokoll und klebe das aktuelle Prüfzeichen auf – alles aus einer Hand.
Meine Erste-Hilfe-Schulungen richten sich an verschiedene Zielgruppen – von Unternehmen und Einrichtungen bis hin zu Privatpersonen und Feuerwehren.
Eine direkte Abrechnung über die Berufsgenossenschaft ist aktuell über mich nicht möglich. Ich arbeite jedoch mit zertifizierten Partnern zusammen und kann Ihnen bei Bedarf eine entsprechende Abwicklung oder Vermittlung ermöglichen.
Sprechen Sie mich gerne an – gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihren Betrieb.
Stellen Sie unverbindlich eine Anfrage – ich melde mich persönlich bei Ihnen und bespreche, wie ich Ihnen am besten helfen kann.